Gründungsverordnung
Die Verordnung zur Errichtung des Übersetzungszentrums, die vom Rat der Europäischen Union im November 1994 verabschiedet wurde, wurde zweimal geändert: 1995 wurde der Tätigkeitsbereich des Zentrums auf diejenigen Organe und Einrichtungen erweitert, die bereits über einen eigenen Übersetzungsdienst verfügen, außerdem wurde die interinstitutionelle Zusammenarbeit im Übersetzungsbereich verstärkt; 2003 wurden einige Bestimmungen mit der Verordnung des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften in Einklang gebracht.